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28.10.2011
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| Neuer Katalog "ReiseWelt 2012" erscheint Mitte Dezember |
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| Gut abgesichert im EU-Ausland - Europäische Gesundheitskarte |
| Für Reisen ins europäische Ausland gehört sie ab
sofort in jedes Reisegepäck – die europäische Gesundheitskarte
(auch EHIC genannt für European Health Insurance Card). Musste
für Länder der Europäischen Union (EU) bisher ein Auslandskrankenschein
bei der BAHN-BKK abgefordert werden, so ersetzt die europäische
Gesundheitskarte diesen ab sofort für alle Länder der EU.
Vorteile der neuen Karte
Die europäische Gesundheitskarte macht den Arztbesuch in einem
EU-Land wesentlich einfacher. Es entfällt nämlich der
vorherige Umtausch des Auslandskrankenscheines bei der dortigen
Krankenkasse. Mit der europäischen Gesundheitskarte kann man
direkt zum Arzt oder zum Krankenhaus gehen.
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In diesen Ländern gilt die europäische
Gesundheitskarte:
Die europäische Gesundheitskarte wird in allen Staaten der Europäischen
Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen
anerkannt. Zur EU gehören neben Deutschland: Belgien, Dänemark,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien Spanien,
Tschechien, Ungarn und Zypern. |
| Ausnahme: Für Länder, die nicht in der
EU sind und mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen
hat, benötigen Sie weiterhin den Auslandskrankenschein. Dazu
gehören Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und
Montenegro, Tunesien sowie die Türkei. Für alle anderen
Länder können Sie sich nur über eine private Auslandsreisekrankenversicherung
absichern, die die BAHN-BKK Ihnen jedoch für jede Auslandsreise
empfiehlt.
Wann können Sie die europäische Gesundheitskarte
einsetzen?
Die europäische Gesundheitskarte gilt wie bisher der Auslandskrankenschein
bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt, also insbesondere
im Urlaub. Mit ihr sind notwendige medizinische Leistungen beim
Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus in akuten Fällen oder bei
der Behandlung schon bestehender Krankheiten abgesichert.
Die Karte bietet keinen Schutz bei einer vorher geplanten, gezielten
Behandlung im Ausland. Eine solche Behandlung ist möglich,
bedarf aber immer der Zustimmung der BAHN-BKK im Voraus.
Der Umfang der Leistungen, die sie im Krankheitsfall erhalten,
bleibt auch mit der europäischen Gesundheitskarte gleich. Beachten
Sie bitte, dass im Ausland der Versicherungsschutz nur im Rahmen
der dort gültigen Bestimmungen besteht. Diese sind häufig
ungünstiger als die Regelungen in Deutschland. Die Kosten eines
Rücktransports aus dem Ausland wegen einer Erkrankung darf
die BAHN-BKK auch nach den neuen gesetzlichen Regelungen nicht erstatten.
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