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Gut abgesichert im EU-Ausland - Europäische Gesundheitskarte
Für Reisen ins europäische Ausland gehört sie ab sofort in jedes Reisegepäck – die europäische Gesundheitskarte (auch EHIC genannt für European Health Insurance Card). Musste für Länder der Europäischen Union (EU) bisher ein Auslandskrankenschein bei der BAHN-BKK abgefordert werden, so ersetzt die europäische Gesundheitskarte diesen ab sofort für alle Länder der EU.

Vorteile der neuen Karte
Die europäische Gesundheitskarte macht den Arztbesuch in einem EU-Land wesentlich einfacher. Es entfällt nämlich der vorherige Umtausch des Auslandskrankenscheines bei der dortigen Krankenkasse. Mit der europäischen Gesundheitskarte kann man direkt zum Arzt oder zum Krankenhaus gehen.

In diesen Ländern gilt die europäische Gesundheitskarte:
Die europäische Gesundheitskarte wird in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen anerkannt. Zur EU gehören neben Deutschland: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Ausnahme: Für Länder, die nicht in der EU sind und mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, benötigen Sie weiterhin den Auslandskrankenschein. Dazu gehören Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Tunesien sowie die Türkei. Für alle anderen Länder können Sie sich nur über eine private Auslandsreisekrankenversicherung absichern, die die BAHN-BKK Ihnen jedoch für jede Auslandsreise empfiehlt.

Wann können Sie die europäische Gesundheitskarte einsetzen?
Die europäische Gesundheitskarte gilt wie bisher der Auslandskrankenschein bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt, also insbesondere im Urlaub. Mit ihr sind notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus in akuten Fällen oder bei der Behandlung schon bestehender Krankheiten abgesichert.

Die Karte bietet keinen Schutz bei einer vorher geplanten, gezielten Behandlung im Ausland. Eine solche Behandlung ist möglich, bedarf aber immer der Zustimmung der BAHN-BKK im Voraus.

Der Umfang der Leistungen, die sie im Krankheitsfall erhalten, bleibt auch mit der europäischen Gesundheitskarte gleich. Beachten Sie bitte, dass im Ausland der Versicherungsschutz nur im Rahmen der dort gültigen Bestimmungen besteht. Diese sind häufig ungünstiger als die Regelungen in Deutschland. Die Kosten eines Rücktransports aus dem Ausland wegen einer Erkrankung darf die BAHN-BKK auch nach den neuen gesetzlichen Regelungen nicht erstatten.


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